Wichtige Info über die neuen Anpassungen der Energieeffizienzklassen

Per 1. März 2021 gilt eine neue Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung der Europäischen Union (EU), die ebenfalls in das Schweizer Recht übernommen wurde. Sie ist das Resultat der technischen Weiterentwicklungen und des veränderten Verbraucherverhaltens.

Die Änderungen der Energieetiketten bei Haushaltsgeräten erfolgen vorab bei den Waschmaschinen, Wäschetrocknern (Waschen und Trocknen in einem Gerät), Geschirrspülern und Kühl- und Gefriergeräten (inkl. Weinkühlschränke). Weitere Produktkategorien werden in den nächsten Jahren Schritt für Schritt folgen. Mit der Einführung der Energieetiketten wurden die innovativen Entwicklungen in der Industrie und der Wettbewerb unterstützt, Geräte wurden immer effizienter, so dass je nach Produktkategorie die bisherige Skala von A-G auf A+/A++ oder gar A+++ erweitert wurde. Dies führte dazu, dass es inzwischen den Verbrauchern schwerfällt, die besten Produkte zu erkennen. Die einheitliche Energie-effizienzskala von A (beste) bis G (schlechteste) sorgt wieder für mehr Transparenz im Gerätevergleich und ermöglicht einen vereinfachten Informationszugang mit dem Smartphone über das Einscannen des auf der Etikette aufgebrachten QR-Codes. Also kurz erklärt, kann beispielsweise die gleiche Waschmaschine zum heutigen Zeitpunkt neu mit einer Energie-effizienzklasse D, anstatt wie noch im vergangenen Jahr mit einer Energie-effizienzklasse A ausgewiesen sein. Das mag den einen oder anderen verwirren und braucht sicher etwas Zeit, um sich an diese Änderungen zu gewöhnen. Es gibt keinen Grund zu erschrecken, wenn ein Gerät mit einer D- oder sogar G- Klasse ausgezeichnet ist – diese sind immer noch sehr gut im umweltbewussten Energieverbrauch und erfüllen nach die Qualitätsnormen der EU.

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